Aktuelles

Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028

Bewerbungsschluss: 28. April 2023

Im Jahr 2023 finden in Baden-Württemberg die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen für die Schöffenamtsperiode 2024 bis 2028 statt.
Die schöffenrichterliche Tätigkeit ist eine verantwortungsvolle und besonders bedeutsame ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Gesellschaft. Schöffinnen und Schöffen haben im Rahmen dieser Tätigkeit die Möglichkeit, ihre Wertungen, ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte einzubringen.
Wer das Schöffenamt ausüben will, muss sich rechtzeitig bei seiner Wohnortgemeinde bewerben.
Melden können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger, die am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind.
Personen, die z. B. aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden. Ausgeschlossen sind außerdem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind

Das Bewerbungsformular finden Sie hier.   

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten Ihre Bewerbung bitte bis zum 01. Mai 2023 direkt an das Kreisjugendamt Göppingen. Das Formular finden Sie hier.

Sie erhalten weitere Informationen unter www.schoeffenwahl.de         

 

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