Wenn die ersten Flocken fallen, heißt das zunächst viel Arbeit für jeden von uns.
Die Räum- und Streupflicht, die jeden Anlieger betrifft und die Mitarbeiter des Bauhofs, die die Straßen räumen müssen. Leider können nicht alle Straßen durch den gemeindlichen Bauhof geräumt werden. Geräumt werden die Straßen und Wege gemäß dem vom Gemeinderat im Oktober 2025 beschlossenen Winterdienstplan.
In der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2025 hat der Gemeinderat den Winterdienstplan für die Jahre 2025/2026 beschlossen. Der letzte Plan stammt aus dem Herbst 2021. In der Zwischenzeit kamen durch das Beubaugebiet "Rohrwiesenäcker" sowie weiter bauchlicher Veränderungen änderungen auf. Der neue Winterdienstplan sieht nun folgende Prioritäten für Straßen und Fußwege vor:
Einsatzstufe I – besondere Gefahrenstellen – 1. Räum- und Streudurchgang
Straßen
1. Priorität
Weilheimer Straße, Kirchheimer Straße, Göppinger Straße, Ohmder Straße, Bushalltestelle Schillerstraße, Kreuzungsbereich zur Göppinger Straße, Bushaltestelle gesamt.
Einsatzstufe II – sonstige wichtige Straßen
Alle Gemeindestraßen, soweit sie für den öffentlichen Verkehr von Bedeutung sind.
2. Priorität
- Hirschstraße - Bollerstraße bis zur Einmündung Göppinger Straße
- Bergstraße über Schelmahdstraße bis Aichelberger Weg
- Gießweg über Brunnenwiesen zur Göppinger Straße
- Bruck bis Teckstraße
- Bosslerstraße, Blumenstraße, Lerchenweg und Haldenstraße
- Lindenstraße
- Kirchstraße
- Schulstraße (Zufahrt Feuerwehr, Halle und Schule)
- Streichbett über Gartenstraße zu Kirchheimer Straße (Zufahrt Alexander-Stift)
- Daimlerstraße über Boschstraße, Im Auchtert zur Göppinger Straße
- Pliensbacher Straße
- Goethestraße
- Schillerstraße
- Verbindungsstraße Zell u. A. – Pliensbach
- Weiterstraße
- Sonnenweg
- Verbindungsstraße Pliensbach – Bad Boll
- Steigung Ohrengasse
- Zufahrt Parkplatz Naturkindergarten in Pliensbach
- Im Auchtert – Fliederweg
- Gewerbepark Wängen
Fußwege
- Bushaltestellen
- Alle Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)
- Gehweg Schule – Schillerstraße Bushaltestelle
- Lindenstraße – Hirschstraße
- Lindenstraße – Alexander-Stift
- Lindenstraße – Friedhof
- Kirchstraße - Schulstraße
- Treppen ev. Kirche – Rathaus
- Alexander-Stift – Wiesenweg
- Gehweg kath. Kirche – (Bushaltestellen)
- Gehweg Pliensbacher Straße - Göppinger Straße
- Von Bollerstraße entlang Göppinger Straße bis Brunnenwiesen
- Teilstück Schelmahdstraße, Verbindung Lerchenweg
- Verbindung Gießweg – Teckstraße
- Verbindung Bergstraße – Bollerstraße
- Fußweg entlang Ohmder Straße – Zeppelinstraße
- Zufahrt Wertstoffhof – Alexander-Stift
- Fußweg Weilheimer Straße – Gewerbegebiet Wängen
- Fußweg Uhlandstraße – Weilerstraße
- Fußweg Sportplatz – Göppinger Straße
- Fußweg Zell u. A. – Ohmden (Markierungsgrenze)
Einstimmig beschloss der Gemeinderat diese Vorgehensweise. weitere Wohngebietsstraßen sollen auch zukünftig generell weder geräumt noch gestreut werden.
Ein Übersicht über die vom Bauhof geräumten Straßen finden Sie hier.
Welche Verpflichtungen haben die Anlieger?
Bei Schneefall haben die Straßenanlieger in der geschlossenen Ortslage die Gehwege, sowie die entsprechenden Flächen am Rande der Fahrbahn, falls Gehwege auf keiner Seite vorhanden sind, zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Bei einseitigen Gehewegen sind nur die Straßenanlieger verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläugt. Bei Straßen ohne Gehwegen sind in ungeraden Jahren die Straßenanlieger mit ungeraden Hausnummern, in geraden Jahren die Straßenanlieger mit geraden Hausnummern verpflichtet zu räumen.
Wie muss geräumt und gestreut werden?
Der gesamte Gehweg ist zu räumen. Ohne vorhandene Gehwege ist eine Breite von mind. 1,50 Meter zu räumen. Als Gehwege gelten auch Staffeln und Treppenwege. Die zu räumenden Flächen sind so von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet ist und insbesondere ein Begegnungsverkehr möglich ist. Der geräumte Schnee und das aufgetaute Eis sind am Rande der geräumten Fläche, soweit der Platz hierfür ausreichend ist, aufzuhäufen.
Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden.
Zeiten für das Schneeräumen und das Beseitigen von Schnee- und Eisglätte
Es muss von montags bis samstags bis 07:00 Uhr und sonn- und feiertags bis 08:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitraum Schnee fällt oder Schnee- und Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Plicht endet um 20:00 Uhr.






