Der Gemeinderat der Gemeinde Zell u. A. hat am 26.02.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Teckstraße“ und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan gebilligt und beschlossen diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu veröffentlichen.
Das Plangebiet liegt im südlichen Bereich der Gemeinde Zell u. A.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die oben genannten Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde unter https://zellua.de/rathaus-verwaltung/bauleitplanung.html und unter http://www.m-quadrat.cc/downloads.php eingesehen werden.






