Rathaus & Gemeinderat

Benutzungs- und Gebührenordnung Erddeponie - hier klicken

Benutzungsordnung Grüngutsammelplatz - hier klicken

Euro-Anpassungssatzung - hier klicken

Erschließungsbeitragssatzung - hier klicken

Feuerwehrsatzunghier klicken - neue Fassung 2011!

Feuerwehrkostenersatzsatzung - hier klicken

Feuerwehr-Entschädigungssatzung -hier klicken

Friedhofsatzung - hier klicken

Gebührenverzeichnis zur Verwaltungsgebührensatzung - hier klicken

Gutachterausschussgebührensatzung - hier klicken

Hauptsatzung - hier klicken

Haushaltsplan mit Haushaltssatzung 2023 - hier klicken

Hundesteuersatzung - hier klicken

Katzenschutzverordnung - KatzenschutzVO - hier klicken

Lichtraumprofil - Verpflichtung zum Freihalten nach § 28 Straßengesetz hier klicken

Polizeiverordnung -hier klicken 
bitte beachten Sie, dass das EU-Recht mit der Maschinenlärmschutzverordnung den § 5 mit der Mittagsruhe ausgehebelt hat und das Rasenmähen an Werktagen von 8.00 bis 20.00 Uhr zulässig ist und keine Mittagsruhe mehr eingehalten werden muss. Im Sinne einer guten Nachbarschaft empfehlen wir Rücksicht aufeinander zu nehmen und diese Arbeiten nicht innerhalb der Mittagsruhe auszuführen.  

Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Betreuungsangebote an der Grundschule Zell unter Aichelberg (Schülerbetreuungssatzung)  hier klicken

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeithier klicken

Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)  - hier klicken

Satzung über die Sitzungsvergütung für Schriftführer - hier klicken

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften - hier klicken

Satzung über verkaufsoffenen Sonntag am 14.05.2023 - hier klicken

Streupflichtsatzung - hier klicken
Für den eiligen Leser:
- der frei zu räumende Streifen muss mindestens 1,00 m betragen,
- bei einseitigen Gehwegen sind nur diejenigen Straßenanlieger verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft,
- bei Straßen ohne Gehwegen sind in ungeraden Jahren die Straßenanlieger mit ungeraden Hausnummern, in geraden Jahren die Straßenanlieger mit geraden Hausnummern verpflichtet, auf jeweils ihrer Straßenseite die entsprechenden Flächen zu räumen und zu streuen.  

Vereinsförderrichtlinien - hier klicken

Vergnügungssteuersatzung - hier klicken

Verbandssatzung des GVV Raum Bad Boll - hier klicken

Veröffentlichungsrichtlinien für das amtliche Mitteilungsblatt - hier klicken

Wasserversorgungssatzung  - hier klicken

Veranstaltungen

Öffnungszeiten

Rathaus

Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr

Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr

Donnerstagnachmittag
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