Verwaltung & Gemeinderat

Sachverständiger - Markscheider

Um in Deutschland als Markscheider tätig zu werden, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Nähere Informationen erhalten Sie in der entsprechenden Leistungsbeschreibung. Dazu müssen Sie sich zunächst regionalisieren.

Allgemeine Informationen finden Sie in den Lebenslagen Freiberufler und Unternehmen gründen.

Veranstaltungen

Öffnungszeiten

Rathaus

Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr

Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr

Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr