Rathaus & Gemeinderat
Gläubiger und Schuldner
Der Gläubiger ist berechtigt, von einem anderen - dem Schuldner - eine Leistung zu fordern.
Informieren Sie sich hier, welche grundlegenden Rechte und Pflichten Sie als Gläubiger oder Schuldner haben.
Freigabevermerk
03.03.2025 Justizministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
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Do, 22. Mai 2025
Bunter Nachmittag
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Sa, 31. Mai 2025
Lindenmarkt
organisiert durch das Lindenmarkt-Komitee
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Do, 05. Juni 2025
| Beginn: 19:30
Sitzung des Gemeinderats
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr
Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen.