Verwaltung & Gemeinderat

Sachverständiger - HWK-Bereich

Wenn Sie in Deutschland als Sachverständiger tätig werden wollen, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen.

Veranstaltungen

Öffnungszeiten

Rathaus

Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr

Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr

Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr