Verwaltung & Gemeinderat

Erlaubnis von Tätigkeiten mit Krankheitserregern

Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in Deutschland mit Krankheitserregern tätig zu sein, finden Sie in der entsprechenden Leistungsbeschreibung. Dazu müssen Sie sich zunächst regionalisieren.

Allgemeine Informationen finden Sie in den Lebenslagen Gewerbe und Unternehmen gründen.

Veranstaltungen

Öffnungszeiten

Rathaus

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
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Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr

Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen.