Verwaltung & Gemeinderat

Schornsteinfeger

Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch müssen Sie bei einigen Gewerben besondere Zulassungsvoraussetzungen beachten.

Dies gilt auch für Ihr zulassungspflichtiges Handwerk:

Veranstaltungen

Öffnungszeiten

Rathaus

Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr

Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr

Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr