Verwaltung & Gemeinderat

Aufenthaltszwecke

Die im Aufenthaltsgesetz festgelegten Aufenthaltszwecke sind:

     

     

  • Ausbildung
  •  

     

  • Erwerbstätigkeit (ausländische Beschäftigte und ausländische Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben möchten)
  •  

     

  • völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
  •  

     

  • familiäre Gründe.
  •  

Hinzu kommen noch besondere Aufenthaltsrechte, beispielsweise das Recht auf Wiederkehr und Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche.

Hinweis: In Ausnahmefällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen im Gesetz nicht genannten Aufenthaltszweck erteilt werden.

Freigabevermerk

07.07.2023 Justizministerium Baden-Württemberg

Veranstaltungen

Öffnungszeiten

Rathaus

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