Rathaus & Gemeinderat
Fahrzeug und Bewohnerparkausweis
Bei einem Umzug in einen anderen Stadt- oder Landkreis müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden.
Besitzen Sie einen Bewohnerparkausweis? Dann sollten Sie bei Wegzug aus dem Bewohnerparkgebiet daran denken, dies der Gemeinde, die Ihren Ausweis ausgestellt hat, umgehend mitzuteilen.
Zurückgeben können Sie den Parkausweis entweder persönlich oder mit der Post.
Hinweis: Erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob in Ihrem neuen Wohngebiet ein Bewohnerparkausweis notwendig ist.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Verkehrsministerium hat ihn am 31.03.2022 freigegeben.
Veranstaltungen
-
Di, 13. Juni 2023
Frühstückstreff
60+
-
Do, 22. Juni 2023
Bunter Nachmittag, ev. Kirche
Evangelische Kirche
-
Fr, 23. Juni 2023
| Beginn: 19:00
"Kenner trinken Württemberger"
Weinverkostung mit Comedy
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr