Rathaus & Gemeinderat
Umzug des Gewerbebetriebes
Verlegen Sie den Sitz Ihres Unternehmens in eine andere Gemeinde, dann müssen Sie Ihr Gewerbe am bisherigen Unternehmenssitz abmelden und bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Verlegen Sie den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb Ihrer Gemeinde, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
Tipp: Wenn Sie planen, Ihren Gewerbebetrieb zu verlegen, können Sie im Vorfeld auf folgenden Seiten passende Angebote von Gewerbeimmobilien und Gewerbeflächen suchen:
- Immobilienangebote der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg
- Immobilienportal Region Stuttgart
- Freie Wohn-, Industrie- und Gewerbeflächen Region Heilbronn-Franken
- Standortportal Rhein-Neckar
- Gewerbeflächen Regionalverband Ostwürttemberg
- Gewerbegebiete/Wirtschaftsförderung Region Neckar-Alb
- Wirtschaftsförderung Region Freiburg
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 23.04.2019 freigegeben.
Veranstaltungen
-
Di, 13. Juni 2023
Frühstückstreff
60+
-
Do, 22. Juni 2023
Bunter Nachmittag, ev. Kirche
Evangelische Kirche
-
Fr, 23. Juni 2023
| Beginn: 19:00
"Kenner trinken Württemberger"
Weinverkostung mit Comedy
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr