Verwaltung & Gemeinderat
Nutztierhaltung
Nutztierhaltung nach dem Tierschutzrecht ist die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren oder anderen warmblütigen Wirbeltieren.
Sinn und Zweck ist die Erzeugung von Nahrungsmitteln, Wolle, Häuten oder Fellen oder zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken.
Darüber hinaus können auch andere Tiere zu einem der genannten Zwecke gehalten werden wie zum Beispiel Fische, Bienen, aber auch Schnecken und Muscheln.
Freigabevermerk
28.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Veranstaltungen
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Fr, 13. Dezember 2024
| Beginn: 14:30
Backen mit dem Bürgermeister
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So, 15. Dezember 2024
| Beginn: 13:00
Weihnachtsmarkt
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Sa, 21. Dezember 2024
| Beginn: 19:00
Weihnachtskonzert
des TSG-Liederkranz
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr
Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen.