Verwaltung & Gemeinderat
Schutz geistigen Eigentums
Gewerbliche Schutzrechte können sicherstellen, dass sich andere Ihre Idee nicht zu eigen und vor Ihnen zu Geld machen. Eine Erfindung auf einem technischen Gebiet können Sie beispielsweise schützen, indem Sie ein Patent dafür anmelden.
Persönliche geistige Schöpfungen sind hingegen durch das Urheberrecht geschützt.
Freigabevermerk
Stand: 20.10.2023
Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
-
Do, 25. April 2024
Bunter Nachmittag
-
Fr, 26. April 2024
Bücherstube
-
Sa, 27. April 2024
Lindenmarkt
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr