Verwaltung & Gemeinderat

Arbeiten außerhalb der EU

Die Regelungen bezüglich Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis und Sozialversicherung sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. Bei Fragen, insbesondere zu Aufenthalts- und Arbeitsrecht im künftigen Gastland, sollten Sie sich in erster Linie an die Vertretung des entsprechenden Landes in Deutschland wenden.

Vertiefende Informationen

     

     

  • Adressen der Botschaften und Konsulate finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat ihn am 27.11.2018 freigegeben.

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