Rathaus
Führerschein
Hier erfahren Sie
- wie Sie einen Führerschein erhalten können,
- welche Nachweise Sie benötigen und
- was Sie in diesem Zusammenhang noch alles wissen sollten.
Wenn Sie gewerbsmäßig Fahrgäste befördern, benötigen Sie eine zusätzliche Erlaubnis.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet.
Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Vertiefende Informationen
Fahrgastbeförderung - Erlaubnis beantragen
Freigabevermerk
25.06.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
-
Sa, 11. April 2026
| Beginn: 10:00
Cleanup
-
Do, 16. April 2026
| Beginn: 19:30
Sitzung des Gemeinderats
-
Do, 23. April 2026
Bunter Nachmittag (ökumenisch)
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Öffnungszeiten
Rathaus
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr
Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen.






