Rathaus
Kundenrechte im Handel
Kaufverträge gehören zu den häufigsten Rechtsgeschäften des täglichen Lebens.
Der Kaufvertrag über eine bewegliche Sache zwischen einem Verbraucher als Käufer und einem Unternehmen als Verkäufer heißt Verbrauchsgüterkauf.
Für den Verbrauchsgüterkauf gelten neben den allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über Kaufverträge besondere Vorschriften zum Schutz der Verbraucher.
Die Vorschriften gelten mit bestimmten Ausnahmen auch für den Kauf gebrauchter Sachen.
Vertiefende Informationen
- Kauf einer mangelhaften Sache
- Haustürgeschäfte
- Fernabsatzverträge
- Preisauszeichnungspflicht
- Produkthaftung
- Regeln beim Abschluss eines Kaufvertrags
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
Freigabevermerk
Stand: 05.02.2026
Verantwortlich: Justizministerium und Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Veranstaltungen
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Do, 21. Mai 2026
Verbandsversammlung GVV Raum Bad Boll
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Do, 21. Mai 2026
Bunter Nachmittag (ökumenisch)
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Sa, 30. Mai 2026
Lindenmarkt
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Öffnungszeiten
Rathaus
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr
Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen.






