Rathaus
Adoption
Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten oder zur Adoption freigeben wollen, sollten Sie sich bei einer Adoptionsvermittlungsstelle beraten lassen. Das kann beispielsweise bei Ihrem örtlich zuständigen Jugendamt sein. Grundlegende Informationen zum Thema finden Sie auf den folgenden Seiten.
Ziel aller Adoptionsvermittlungen ist es, geeignete Eltern für das Kind zu finden. Das Wohl des Kindes steht immer im Vordergrund.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
- § 1741 Zulässigkeit der Annahme
- § 1754 Wirkung der Annahme BGB: Namensführung
- § 1755 Erlöschen von Verwandtschaftsverhältnissen
- § 1756 Bestehenbleiben von verwandtschaftsverhältnissen
Gesetz über die Annahme als Kind und zur Änderung anderer Vorschriften (Adoptionsgesetz):
- § 1 Grundsätze der Adoption
- § 2 Annahme als Kind
- § 3 Zustimmung zur Adoption
- § 4 Antrag auf Annahme als Kind
Freigabevermerk
06.11.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
-
Sa, 11. April 2026
| Beginn: 10:00
Cleanup
-
Do, 16. April 2026
| Beginn: 19:30
Sitzung des Gemeinderats
-
Do, 23. April 2026
Bunter Nachmittag (ökumenisch)
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Öffnungszeiten
Rathaus
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr
Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen.






