Rathaus
Baulanderschließung
Bevor Sie ein Grundstück kaufen, sollten Sie sich bei der Gemeinde erkundigen, ob es erschlossen ist und welche Kosten gegebenenfalls auf Sie zukommen können.
Das sind beispielsweise Kosten für den Anschluss an
- das öffentliche Straßennetz,
- die öffentliche Kanalisation,
- das Wasser-, Gas- und Stromleitungsnetz und
- das Telefonnetz und das Kabelfernsehen.
Schuldnerin oder Schuldner ist, wer beim Entstehen des Beitrags (Regelung in der Satzung der Gemeinde) oder bei der Bekanntgabe des Bescheids Eigentümerin oder Eigentümer des Grundstücks ist.
Vertiefende Informationen
- Kapitel "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen"
- Lebenslage "Grundstück"
Freigabevermerk
19.12.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Veranstaltungen
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Do, 18. Dezember 2025
Bunter Nachmittag
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Mi, 24. Dezember 2025
Weißwurstfrühstück
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Do, 29. Januar 2026
| Beginn: 19:30
Sitzung des Gemeinderats
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr
Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen.






