Rathaus
Gläubiger und Schuldner
Der Gläubiger ist berechtigt, von einem anderen - dem Schuldner - eine Leistung zu fordern.
Informieren Sie sich hier, welche grundlegenden Rechte und Pflichten Sie als Gläubiger oder Schuldner haben.
Freigabevermerk
03.02.2026 Justizministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
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Sa, 29. August 2026
Sammlung der Cleanup Gruppe
Treffpunkt 10 Uhr am Zeller Rathaus
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Sa, 29. August 2026
| Beginn: 10:00
Lindenmarkt
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Do, 17. September 2026
| Beginn: 19:30
Sitzung des Gemeinderats
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Öffnungszeiten
Rathaus
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr
Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen.






