Rathaus
Änderung von Einträgen
Während eine Namensänderung im Führerschein nicht vorgeschrieben ist, müssen Sie Änderungen Ihres Namens oder Ihrer Adresse in den Zulassungsdokumenten eintragen lassen.
Für bestimmte technische Änderungen am Kraftfahrzeug ist außerdem eine neue Betriebserlaubnis oder eine Abnahmebestätigung erforderlich.
Achtung: Klären Sie dies am besten schon vor einer technischen Änderung, vor allem bei einem behindertengerechten Umbau.
Freigabevermerk
Stand: 16.08.2021
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
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Sa, 29. August 2026
Sammlung der Cleanup Gruppe
Treffpunkt 10 Uhr am Zeller Rathaus
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Sa, 29. August 2026
| Beginn: 10:00
Lindenmarkt
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Do, 17. September 2026
| Beginn: 19:30
Sitzung des Gemeinderats
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Öffnungszeiten
Rathaus
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr
Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen.






