Rathaus
Vormundschaft und rechtliche Betreuung
Menschen, die sich um ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbstständig kümmern können, benötigen eine Vertretung.
Die Interessen solcher Erwachsener nimmt eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer wahr, wenn deren Angelegenheiten nicht anderweitig - etwa durch eine bevollmächtigte Person - besorgt werden können.
Das Gericht bestellt einen Vormund zum Beispiel
- für Minderjährige ohne lebenden Elternteil oder
- wenn beiden Elternteilen die elterliche Sorge durch gerichtliche Entscheidung entzogen wurde.
Vertiefende Informationen
- Kapitel "Pflegeeltern"
- Broschüren
Freigabevermerk
04.02.2026 Justizministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
-
Sa, 11. April 2026
| Beginn: 10:00
Cleanup
-
Do, 16. April 2026
| Beginn: 19:30
Sitzung des Gemeinderats
-
Do, 23. April 2026
Bunter Nachmittag (ökumenisch)
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Öffnungszeiten
Rathaus
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr
Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen.






