Rathaus
Vormundschaft und rechtliche Betreuung
Menschen, die sich um ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbstständig kümmern können, benötigen eine Vertretung.
Die Interessen solcher Erwachsener nimmt eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer wahr, wenn deren Angelegenheiten nicht anderweitig - etwa durch eine bevollmächtigte Person - besorgt werden können.
Das Gericht bestellt einen Vormund zum Beispiel
- für Minderjährige ohne lebenden Elternteil oder
- wenn beiden Elternteilen die elterliche Sorge durch gerichtliche Entscheidung entzogen wurde.
Vertiefende Informationen
- Kapitel "Pflegeeltern"
- Broschüren
Freigabevermerk
04.02.2026 Justizministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
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Sa, 29. August 2026
Sammlung der Cleanup Gruppe
Treffpunkt 10 Uhr am Zeller Rathaus
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Sa, 29. August 2026
| Beginn: 10:00
Lindenmarkt
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Do, 17. September 2026
| Beginn: 19:30
Sitzung des Gemeinderats
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Öffnungszeiten
Rathaus
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr
Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen.






