Rathaus
Rechtsdienstleistungsregister - Einsicht nehmen
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 20. März 2023 ist das Bundesamt für Justiz ab dem 1. Januar 2025 unter anderem für die Führung des Rechtsdienstleistungsregisters zuständig geworden. Dieses finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz.
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Erforderliche Unterlagen
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Kosten
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Hinweise
keine
Rechtsbehelf
keine
Freigabevermerk
20.01.2025 Justizministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
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Sa, 24. Januar 2026
Verteilung Gelbe Säcke
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Sa, 24. Januar 2026
| Beginn: 08:00
TÜV_Schlepperaktion
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Mo, 26. Januar 2026
Hauptversammlung Pro Gewerbe
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr
Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen.






