Rathaus
Änderungen an die Krankenkasse melden
Sie müssen als versicherte Personen Ihrer Krankenkasse Änderungen mitteilen, die für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht erforderlich sind.
Voraussetzungen
In ihren Lebensverhältnissen hat sich etwas geändert und das hat Einfluss auf das Versicherungsverhältnis.
Sie sind verpflichtet, von sich aus alle Auskünfte zu geben, die für Sie erkennbar Einfluss auf das Versicherungsverhältnis haben, und konkrete Fragen der Krankenkasse zu beantworten. Können Sie auf einzelne Fragen nicht antworten, weil sie selbst beispielsweise von bestimmten Dingen noch keine Kenntnis haben, müssen Sie dies angeben.
Zuständige Stelle
Ihre Krankenkasse
Verfahrensablauf
Sie können die Änderungen formlos Ihrer Krankenkasse melden. Einige Krankenkassen bieten auch Onlineformulare im Internet an. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Fristen
Sie müssen die Änderungen sofort anzeigen.
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
keine
Hinweise
Nähere Informationen erhalten Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse.
Rechtsbehelf
Nähere Informationen erhalten Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse.
Rechtsgrundlage
- § 206 (Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten)
Freigabevermerk
05.06.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
-
Do, 16. April 2026
| Beginn: 19:30
Sitzung des Gemeinderats
-
Do, 23. April 2026
Bunter Nachmittag (ökumenisch)
-
Do, 23. April 2026
| Beginn: 15:40
Problemstoffsammlung
Auf dem Parkplatz der Gemeindehalle
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Öffnungszeiten
Rathaus
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr
Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen.






