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Problemstoffe aus Privathaushalten entsorgen

Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Zu den Problemstoffen zählen

     

     

  • Abbeizmittel,
  •  

     

  • Abflussreiniger,
  •  

     

  • Farben,
  •  

     

  • Lacke,
  •  

     

  • Klebestoffe,
  •  

     

  • Laugen,
  •  

     

  • Säuren,
  •  

     

  • Chemikalien wie Fotochemikalien,
  •  

     

  • Altöl,
  •  

     

  • Pflanzenschutzmittel und Düngemittel,
  •  

     

  • Putz- und Reinigungsmittel,
  •  

     

  • Akkus, Batterien,
  •  

     

  • Energiesparlampen und vieles mehr,
  •  

die Sie nicht mehr benötigen oder die unbrauchbar geworden sind.

Hinweis: Sie sind verpflichtet, sie getrennt vom Hausmüll entsorgen.

Voraussetzungen

Sie möchten Problemstoffe entsorgen.

Zuständige Stelle

     

     

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  •  

     

  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
  •  

Verfahrensablauf

Jede Kommune handhabt die Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterschiedlich. Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

     

     

  • Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
  •  

     

  • Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
  •  

Vertiefende Informationen

Das Umweltministerium Baden-Württemberg beziehungsweise das Umweltbundesamt informieren über die Entsorgung von

Auskünfte erteilt auch die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH (Telefon: 0711 - 9519610).

Hinweise

Stammen die "gefährlichen Abfälle" aus Gewerbe und Industrie, sind Sie verpflichtet, das Nachweisverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz durchführen.

Rechtsbehelf

kein

Rechtsgrundlage

die jeweilige örtliche Satzung

Freigabevermerk

01.06.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg

Veranstaltungen

Öffnungszeiten

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