Rathaus

Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

     

     

  • Heirat
  •  

     

  • Scheidung
  •  

     

  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
  •  

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

Zuständige Stelle

die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnsitzes

Verfahrensablauf

     

     

  • Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
  •  

     

  • Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
  •  

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

keiner

Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz (KAG):

     

     

  • § 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
  •  

Freigabevermerk

26.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

Öffnungszeiten

Rathaus

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr

Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr

Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen.