Rathaus
Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Verfahrensablauf
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
keiner
Rechtsgrundlage
keine
Freigabevermerk
25.03.2025 Innenministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
-
Sa, 14. Juni 2025
Festakt 15 Jahre Pro Gewerbe
-
Di, 24. Juni 2025
Fußreise zur Arbeit
veranstaltet durch Dr. Ernst Schuhmacher Start: Pliensbach Glöckle
-
Do, 26. Juni 2025
Bunter Nachmittag
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr
Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen.