Rathaus
Eintrag im Berufsregister für Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ändern
Wenn Sie als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Einträge im Berufsregister ändern möchten, müssen Sie dies der Wirtschaftsprüferkammer mitteilen. Die Wirtschaftsprüfkammer ändert dann die Eintragung.
Als Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer müssen Sie Änderungen unverzüglich mitteilen.
Voraussetzungen
Sie sind als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Berufsregister hinterlegt.
Zuständige Stelle
Wirtschaftsprüferkammer
Körperschaft öffentlichen Rechts
Verfahrensablauf
- Sie teilen der Wirtschaftsprüferkammer die Änderung schriftlich oder elektronisch mit.
- Nachdem die Wirtschaftsprüferkammer die Änderungsmitteilung erhalten hat, nimmt sie die entsprechende Änderung der Eintragung im Berufsregister vor.
Fristen
Sie müssen die Änderung zum Berufsregister unverzüglich mitteilen, das heißt ohne schuldhaftes Zögern. Die Eintragung erfolgt auch, wenn Sie die Änderung verspätet mitteilen.
Erforderliche Unterlagen
- Mitteilung zur Änderung von Einträgen im Berufsregister
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert ungefähr 1 Woche.
Vertiefende Informationen
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
kein
Rechtsgrundlage
Wirtschaftsprüferordnung (WiPrO)
Freigabevermerk
02.03.2026 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Veranstaltungen
-
Do, 18. Juni 2026
| Beginn: 19:30
Sitzung des Gemeinderats
-
Do, 25. Juni 2026
Bunter Nachmittag (ökumenisch)
-
Sa, 27. Juni 2026
| Beginn: 10:00
Lindenmarkt
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Öffnungszeiten
Rathaus
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr
Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen.






