Rathaus
Erlaubnis für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen beantragen
Wenn Sie außergerichtliche Rechtsdienstleistungen gegen Bezahlung erbringen wollen, müssen Sie im Rechtsdienstleistungsregister registriert sein.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 20. März 2023 ist das Bundesamt für Justiz ab dem 1. Januar 2025 unter anderem für die Erteilung der Erlaubnis für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zuständig geworden.
Allgemeine Informationen zum Rechtsdienstleistungsgesetz sowie Informationen zum Registrierungsverfahren, der Registersuche, zu Beschwerden und zur geldwäscherechtlichen Aufsicht finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz.
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Erforderliche Unterlagen
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Kosten
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Hinweise
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Rechtsbehelf
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Freigabevermerk
20.01.2025 Justizministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
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Sa, 11. April 2026
| Beginn: 10:00
Cleanup
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Do, 16. April 2026
| Beginn: 19:30
Sitzung des Gemeinderats
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Do, 23. April 2026
Bunter Nachmittag (ökumenisch)
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Öffnungszeiten
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Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
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Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstagnachmittag
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Mittwoch geschlossen.






