Rathaus
Ausstellung eines Leichenpasses beantragen
Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.
Voraussetzungen
Es müssen alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.
Zuständige Stelle
Zuständige Stelle ist die Gemeinde, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.
Bezugsort
Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der der Sterbefall eingetreten ist.
Verfahrensablauf
Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde
- Todesbescheinigung
- Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)
- Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
(bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)
Kosten
Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
kein
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen (BestattG BW)
- § 34 Zulässigkeit der Erdbestattung
- § 44 Leichenpass
§ 28 Bestattungsverordnung (BestattVO) (Leichenpass)
Freigabevermerk
04.05.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
-
Sa, 29. August 2026
Sammlung der Cleanup Gruppe
Treffpunkt 10 Uhr am Zeller Rathaus
-
Sa, 29. August 2026
| Beginn: 10:00
Lindenmarkt
-
Do, 17. September 2026
| Beginn: 19:30
Sitzung des Gemeinderats
Veranstaltungen abonnieren:
Events in Kalender-App abonnieren
oder direkt herunterladen
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr
Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen.






