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Förderung von Balkonsolarkraftwerken

Richtlinie zur Förderung von Balkonsolarkraftwerken

Beschlussfassung
Der Gemeinderat hat am 15. Juni 2023 folgende Richtlinie beschlossen:

Richtlinie zur Förderung von Balkonsolarkraftwerken

Zweck der Förderung

Die Richtlinie zur Förderung von Balkonsolarkraftwerken ist eine Maßnahme zum Klimaschutz der Gemeinde Zell unter Aichelberg. Ziel dieser Zuwendungen ist die Senkung der Treibhausgasemissionen und die Steigerung der lokalen Wertschöpfung. Durch die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien vor Ort werden Energiekosten eingespart und die Versorgungssicherung erhöht. Mit Balkonsolarmodulen können auch Mieter oder Eigentümer, denen kein eigenes Dach zur Nutzung der Sonnenenergie zur Verfügung steht, von der eigenen Stromproduktion profitieren.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Mieter, Eigentümer von Wohnungen in Zell unter Aichelberg. Eigentümer mehrerer Wohnungen und Gebäude dürfen nur einen Förderantrag für eine Wohneinheit bzw. für ein Gebäude stellen.

Gegenstand der Förderung

Bei der Förderung handelt es sich um einen einmaligen zweckgebundenen Zuschuss für die Anschaffung und Installation eines Balkonsolarkraftwerks.

Die Zuwendungshöhe beträgt 50 Euro pro Modul bzw. maximal 100 Euro pro Anlage.

Zuwendungsvoraussetzungen

Der Standort der Anlage muss in Zell unter Aichelberg liegen. Die Anlage darf nur an Balkon, Terrasse oder Hauswand montiert werden und darf generell nur dort errichtet werden, wo sie rechtlich zulässig ist.

Gefördert werden nur neue Anlagen und Anlagenbestandteile, keine gebrauchten Module oder gebrauchten Wechselrichter.

Die Anlage muss nach den gesetzlichen Vorgaben und den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert werden. Anzuwendende technische Normen für fest installierte Stromerzeugungsgeräte müssen erfüllt werden. Die Wechselrichter müssen den Anforderungen der VDE-Normen entsprechen.

Es wird empfohlen, die Installation durch einen Elektrofachbetrieb ausführen zu lassen, die Anlage an eine Wieland-Steckdose anzuschließen, sowie einen Zweirichtungsstromzähler einzubauen.

Mietern wird empfohlen, das Montieren der Anlage vorab mit dem Vermieter bzw. mit dem Eigentümer abzustimmen.

Auf die Anmeldung beim Netzbetreiber und den Eintrag im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur wird hingewiesen.

Eine Verlegung der Anlage ist nur innerhalb von Zell unter Aichelberg erlaubt. Die Zuwendung muss bei Verlegung außerhalb von Zell unter Aichelberg an die Gemeinde Zell zurückgezahlt werden. Dies gilt nicht, wenn die Anlage bereits seit drei Jahren in Zell u. A. betrieben wurde.

Förderantrag und Nachweise

Über die Bewilligung der Zuwendung wird erst dann entschieden, wenn folgende Unterlagen bei der Gemeinde eingereicht wurden:

  1. Förderantrag

Antragsformular befindet sich auf der Homepage der Gemeinde oder ist auf Anfrage im Bürgerbüro erhältlich.

  1. Kopie der Rechnung des Balkonsolarkraftwerks

Die technischen Daten der Anlage müssen in der Rechnung ersichtlich sein. Ansonsten sind die Datenblätter der Anlagenbestandteile beizufügen.

  1. Foto der montierten Anlage

Auf dem Foto müssen die Module und der Standort der Anlage eindeutig zu erkennen sein. Entweder auf dem Foto oder im Dateinamen des Fotos stehen Vor- und Nachname des Antragstellers, die Adresse der Anlage und das Aufnahmedatum des Fotos.


Antragsverfahren und Fristen

Ablauf:

  1. Balkonsolarkraftwerk kaufen und installieren.
  2. Anlage beim Netzbetreiber Netze BW anmelden:
    https://www.netze-bw.de/stromeinspeisung/steckerfertige-pv-anlage
  3. Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden:
    http://www.marktstammdatenregister.de/MaStR
  4. Foto der montierten Anlage machen.
  5. Antrag ausfüllen, Kopie der Rechnung und Foto der Anlage beifügen.
  6. Antrag per Post oder per E-Mail einreichen:

Gemeinde Zell unter Aichelberg
Lindenstraße 1-3
73119 Zell u. A.
gemeinde(at)zell-u-a.de
Tel.: 07164/807-0

  1. Schriftliche Bewilligung erhalten.
  2. Auszahlung per Überweisung erhalten.

Vollständig eingereichte Antragsunterlagen werden in der Reihenfolge des Eingangsstempels bearbeitet. Der Antragssteller erhält eine Benachrichtigung, wenn der Förderantrag unvollständig ein sollte.

Die Bewilligung erfolgt nach Maßgabe der zu Verfügung stehenden Haushaltsmittel in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen.

Gefördert werden Anlagen rückwirkend ab dem Rechnungsdatum 01.01.2023 und bis zum Rechnungsdatum 31.12.2024.

 

Weitere Bestimmungen

Bei der Förderung von Balkonsolarkraftwerken handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Zell unter Aichelberg. Ein Rechtsanspruch der Bewilligung besteht nicht. Die Zuschüsse werden nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt.

Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für eventuelle Konsequenzen oder Schäden, die durch die geförderte Maßnahme entstehen.

Eine Förderung im Rahmen dieser Richtlinie ersetzt keine Bau- oder Betriebsgenehmigung.

Die Gemeinde Zell unter Aichelberg behält sich vor, Zuwendungen zurückzufordern, wenn die Anlage nicht dieser Förderrichtlinie entspricht, den Satzungen der Gemeinde Zell unter Aichelberg widerspricht oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen. Der Antragsteller ist verpflichtet, Beauftragten der Gemeinde zu ermöglichen, die ordnungsmäßige Ausführung vor Ort zu überprüfen.

Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am 01. Juli 2023 in Kraft.

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