Verwaltung & Gemeinderat
Entziehung der Fahrerlaubnis
Wenn jemand ungeeignet ist, ein Fahrzeug zu führen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Gründe können sein:
- gesundheitliche Einschränkungen
- körperliche Beeinträchtigungen
- wiederholte Verkehrsverstöße/Verkehrsstraftaten
- Drogen- oder Alkoholmissbrauch
Neben der Straßenverkehrsbehörde kann Ihnen auch ein Gericht in einem Strafverfahren die Fahrerlaubnis entziehen.
Hinweis: Wann die Voraussetzungen der fehlenden Eignung im Einzelnen vorliegen und in welchen Fällen trotz mangelnder Eignung eine eingeschränkte Fahrerlaubnis erteilt werden kann, orientiert sich im Wesentlichen an den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung.
Freigabevermerk
03.07.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
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Do, 23. Mai 2024
Bunter Nachmittag
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Fr, 24. Mai 2024
Bücherstube
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Sa, 25. Mai 2024
Lindenmarkt
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr