Verwaltung & Gemeinderat
Nutztierhaltung
Nutztierhaltung nach dem Tierschutzrecht ist die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren oder anderen warmblütigen Wirbeltieren.
Sinn und Zweck ist die Erzeugung von Nahrungsmitteln, Wolle, Häuten oder Fellen oder zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken.
Darüber hinaus können auch andere Tiere zu einem der genannten Zwecke gehalten werden wie zum Beispiel Fische, Bienen, aber auch Schnecken und Muscheln.
Freigabevermerk
28.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Veranstaltungen
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Do, 23. Mai 2024
Bunter Nachmittag
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Fr, 24. Mai 2024
Bücherstube
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Sa, 25. Mai 2024
Lindenmarkt
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr