Verwaltung & Gemeinderat

Adressänderung auf der eID-Karte beantragen

Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte, zu der für Sie zuständigen eID-Karte-Behörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.

Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie die Adressänderung in der eID-Karte-Behörde an Ihrem aktuellen Wohnort vornehmen.

Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, da auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.

Voraussetzungen

     

     

  • Sie besitzen eine gültige eID-Karte.
  •  

     

  • Sie sind umgezogen.
  •  

Bei Nutzung des Online-Dienstes zur elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA):

     

     

  • Sie kennen Ihre persönliche sechsstellige PIN.
  •  

     

  • Sie haben ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät.
  •  

     

  • Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Smartphone, Tablet oder PC installiert.
  •  

     

  • Sie haben ein Nutzerkonto(bspw. der BundID).
  •  

Zuständige Stelle

eID-Karte-Behörden in Baden-Württemberg sind:

     

     

  • die Gemeinden als Ortspolizeibehörden
  •  

     

  • die Verwaltungsgemeinschaften,welche die Aufgaben der Meldebehörde erledigen oder erfüllen.
  •  

Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros bzw. die Bürgerämter die Aufgaben einer eID-Karten-Behörde wahr.

Verfahrensablauf

Sie nutzen den digitalen Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung:

     

     

  • Ihre Adresse wird automatisch auf dem Chip Ihrer eID-Karte geändert.
  •  

oder

Sie melden sich persönlich bei der eID-Karte-Behörde am neuen Wohnort:

     

     

  • Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung, Ihren anerkanntenund gültigenausländischenPassoder Personalausweis und Ihre gültige eID-Karte vor.
  •  

     

  • Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihrer eID-Karte.
  •  

Fristen

Sie müssen Ihre Adresse unverzüglich nach der Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen oder selbst online ändern.

Erforderliche Unterlagen

     

     

  • gültige eID-Karte
  •  

     

  • anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis
  •  

     

  • aktuelle amtliche Meldebestätigung
  •  

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Hinweise

Wenn Sie die Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte online ändern wollen, müssen Sie gleichzeitig einen neuen Wohnsitz anmelden.

Rechtsbehelf

     

     

  • Widerspruch
  •  

     

  • Anfechtungsklage
  •  

     

  • Verpflichtungsklage
  •  

Rechtsgrundlage

Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)

     

     

  • § 4 Absatz 4 Nummer 5 Kartenmuster; Seriennummer; Chip
  •  

     

     

  • § 6 Absatz 1 Sachliche Zuständigkeit
  •  

     

     

  • § 7 Örtliche Zuständigkeit
  •  

     

     

  • § 12 Absatz 4 Elektronischer Identitätsausweis
  •  

     

     

  • § 20 Absatz 1 Nummer 1 Pflichten des Karteninhabers
  •  

     

     

  • § 21 Absatz 1 Nummer 1 Ungültigkeit
  •  

     

     

  • § 25 Satz 1 Nummer 7 Verordnungsermächtigung
  •  

Personalausweisverordnung (PauswV)

     

     

  • § 36b Entsprechende Anwendung der Vorschriften über den Personalausweis
  •  

Gesetz zur Ausführung des Paßgesetzes, des Personalausweisgesetzes und des eID-Karte-Gesetzes (PassG/PAuswG BW)

     

     

  • § 2 eID-Karte-Behörden
  •  

Freigabevermerk

13.03.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

Veranstaltungen

Öffnungszeiten

Rathaus

Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr

Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr

Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr