Verwaltung & Gemeinderat

Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger.

Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

     

     

  • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
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  • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen
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Voraussetzungen

     

     

  • Sie haben ein neues Fahrzeug.
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  • Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
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  • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
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  • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
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Zuständige Stelle

örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde

Verfahrensablauf

Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

     

     

  • bei natürlichen Personen:
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  • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
    • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
    • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
    • Geschlecht und Anschrift
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  • bei juristischen Personen und Behörden:
    • Name oder Bezeichnung und
    • Anschrift
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  • bei Vereinigungen:
    • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
    • Name der Vereinigung
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Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere. Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Erforderliche Unterlagen

     

     

  • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
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  • gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
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  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
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  • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
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  • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
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  • Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
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  • Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
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bei Vertretung durch einen Dritten:

     

     

  • Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original; Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
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  • bei Zulassung auf Minderjährige: die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
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  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
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bei Änderungen am Fahrzeug:

     

     

  • Vorlage einer Betriebserlaubnis
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Kosten

     

     

  • Verwaltungsgebühr:12,80 EUR für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal
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  • Verwaltungsgebühr:30,00 EUR für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden
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  • Verwaltungsgebühr:10,20 EUR für die Wahl eines Wunschkennzeichen
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Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Vertiefende Informationen

Suche der zuständigen Zulassungsstelle / der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) nach Postleitzahlen und Suchbegriffen (Servicesuche Bund)
Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

     

     

  • § 6 (FZV) Antrag auf Zulassung
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  • § 3 Abs. 1, 4 (FZV) Notwendigkeit einer Zulassung
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Anlage Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) - Einzelnorm Ziffer 221

Freigabevermerk

26.02.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Veranstaltungen

Öffnungszeiten

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