Der gemeinsame Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt Göppingen hat u. a. auch in Zell u. A. gemäß § 193 Abs. 5 in Verbindung mit § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) und in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterauschussverordnung zum 01.01.2022 durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke als Richtwerte ermittelt.
Die Bodenrichtwerte ist im Internet abrufbar: Link
Weitergehende Informationen erhalten Sie auch auf: www.grundsteuer-bw.de.