Leben und Erleben

N!-Region Raum Bad Boll
Aktuelle Informationen zum Thema Mitfahrbänkle in unseren Verbandsgemeinden

Ein wichtiges Ziel des Entwicklungskonzepts N!-Region Raum Bad Boll war über sogenannte Mitfahrbänkle ein niederschwelliges, privates Mitfahrangebot in Ergänzung zum ÖPNV-Angebot zu schaffen. Die Mitfahrbänkle wurden zwischenzeitlich angeliefert und werden derzeit von den örtlichen Bauhöfen aufgestellt. Wir freuen uns hierüber und wünschen den Mitfahrbänkle in unseren Gemeinden einen guten Start und eine rege Inanspruchnahme.

Wer auf dem Mitfahrbänkle sitzt macht dadurch anderen Verkehrsteilnehmern deutlich, dass sie/er in Fahrtrichtung mitgenommen werden möchte. Teilweise sind an den Bänken auch Richtungsweiser angebracht welche die „Kommunikation“ zwischen Autofahrer und Mitfahrer erleichtern sollen. Das Mitfahrbänkle ist eine moderne Form des Trampens, nur dass mit dem Bänkle eine Art „Haltestelle“ zur Verfügung gestellt wird.

Standorte in den Gemeinden:
Aichelberg:

Steigstraße 46 (Fa. Partex, Richtung Ortsausgang)

Bad Boll:
Grünfläche Sehningen / Einmündung Hauptstraße
Eckwälden: Dorfstraße auf Höhe Bushaltestelle

Dürnau:
Einmündung Frühlingstraße
Boller Straße Höhe Hauptstraße 1

Gammelshausen:
Ortsmitte auf Höhe Hauptstraße 25 (vor großer Parkfläche)

Hattenhofen
Ortsausgang Richtung Zell u. A. - Zeller Straße in der Grünfläche am Gebäude Zeller Straße 36
Ortsausgang Richtung Göppingen-Bezgenriet- Hauptstraße am Beginn der Grünfläche zum Sauerbrunnen (an der Zufahrt Hauptstraße 3)

Zell u.A.:
Göppinger Straße, Höhe Grundschule, gegenüber Göppinger Straße 15

Wie sind die Regeln?
• Wer auf dem Mitfahrbänkle sitzt, signalisiert: „Ich möchte mitgenommen werden“.
• Jedem Fahrer steht es selbstverständlich frei, die Person mitzunehmen oder nicht. Das gleiche gilt für potenzielle Mitfahrer.
• Autofahrer werden gebeten, keine Kinder unter 14 Jahren mitzunehmen! Die Eltern informieren bitte ihre Kinder, dass sie sich weder auf ein Bänkle setzen, noch in Autos einsteigen sollen.

Wie bin ich als Fahrer und Mitfahrer abgesichert?
• Es handelt sich um eine Vereinbarung zwischen Fahrer und Mitfahrer. Die Gemeinden übernehmen keine Haftung. Ein Unfall, auch mit Personenschäden, ist über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers abgedeckt.

Wie geht es mit dem Mitfahrbänkle weiter?
Im nächsten Schritt soll das Mitfahrbänkle mit heutigen modernen, elektronischen Kommunikationsmitteln (APP für Android und Apple Smartphones und Tablets, sozialen Netzwerken, QR-Code) vernetzt werden. Damit können Vereinbarungen zwischen Autofahrer und Mitfahrer auch bereits im Voraus getroffen werden.

Veranstaltungen

Öffnungszeiten

Rathaus

Montag - Freitag
07:45 - 12:00 Uhr

Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr

Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr