Wirtschaft
Bodenrichtwerte Zell u. A. zum Stichtag 01.01.2023
Der gemeinsame Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt Göppingen hat u. a. auch in Zell u. A. gemäß § 193 Abs. 5 in Verbindung mit § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) und in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterauschussverordnung zum 01.01.2022 durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke als Richtwerte ermittelt.
Die Bodenrichtwerte ist im Internet abrufbar: Link
Weitergehende Informationen erhalten Sie auch auf: www.grundsteuer-bw.de.
Veranstaltungen
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Sa, 23. November 2024
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Do, 28. November 2024
Bunter Nachmittag
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Fr, 29. November 2024
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Rathaus
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