Leben und Erleben

Kindertagesbetreuung in Zell u. A.

Für die Betreuung der 1 - 3-jährigen haben wir die Krippe "Zeller Vogelnestle".

Für die Betreuung der Kinder ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt haben wir den Gemeindekindergarten und den Naturkindergarten.

Nähere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf den jeweiligen Seiten.

Die Mitarbeiterinnen wünschen einen guten und intensiven Kontakt mit Eltern. Kinder mit individuellem Förderbedarf unterstützen wir durch die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt, dem Jugendamt, den sonderpädagogischen Beratungszentren und der Grundschule. Im Vordergrund stehen grundsätzlich immer die Möglichkeiten und Kompetenzen des einzelnen Kindes.

Anmeldung und Aufnahme
Elterninformation zur Aufnahme von Kindern in die Zeller Kindertagesstätte

Formular zur Vormerkung für einen Betreuungsplatz in der Zeller Kindertagesstätte

Besichtigung der Einrichtungen
Gerne können Sie die Einrichtung kennenlernen.
Eine vorherige Anmeldung bei Frau Spörle (Kita Bereich Ü3), Tel. 07164/6302, oder Frau Hölderle (Krippe "Zeller Vogelnestle"), Tel. 07164/807410 oder Frau Oltmanns (Naturkindergarten), Tel. 0177 6988410, ist erforderlich.

Benutzungsgebühren
Elternbeiträge ab 01.01.2025

Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen - Kita-Satzung
hier

Schließtage
Alle Gruppen sind an folgenden Terminen geschlossen (einheitliche Regelung für Krippe und die Kindergärten):

Weihnachten/Neujahr 2024/25
Mo. 23.12.2024 - Fr. 03.01.2025 (5 Tage)                                                                                                                                                                              

Faschingsdienstag
Di. 04.03.2025, ab 12:00 Uhr
(1/2 Tag)                                                                                                                                                                                                       

Pädagogische Tage
1. Halbjahr 2025: Dienstag, 11.02.2025 (1 Tag)
2. Halbjahr 2025: wird rechtzeitig bekannt gegeben (1 Tag)

Sommer
Mo. 11.08. - Fr. 29.08.2025 (15 Tage)

Weihnachten/Neujahr 2025/26
Mi. 24.12.2025 - Di. 06.01.2026 
(5 Tage)                                                                                                                                                                                  

Betriebsauflug       
wird rechtzeitig bekannt gegeben (1 Tag)

Betreuung durch eine Tagespflegeperson

Die Gemeinde Zell u. A. ko­ope­riert eng mit dem Verein für Kindertagespflege Landkreis Göppingen e. V. In allen Fra­gen der Kin­der­ta­ges­pfle­ge wer­den Sie vom Kindertagespflegeverein gerne be­ra­ten:

Verein für Kindertagespflege Landkreis Göppingen e.V .

E-Mail:         info(at)ktp-gp.de
Homepage:www.ktp-gp.de
Instagram:  kindertagespflege_gp_ev
Facebook:  kindertagespflege.gp.ev

 

Zuschuss zu den Betreuungskosten
Wenn Eltern ihre Kinder in einer Tagespflege betreuen lassen, haben sie grundsätzlich Anspruch auf wirtschaftliche Jugendhilfe (§§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII in Verbindung mit § 90 Sozialgesetzbuch VIII). Der Antrag ist beim Kreisjugendamt Göppingen (Landratsamt) zu stellen. Diese Jugendhilfe ist vorrangig. Nachrangig zu dieser Hilfe können die Eltern bei der Gemeindeverwaltung Zell u. A. einen Antrag auf finanzielle Beteiligung an den Betreuungskosten für Kinder unter 3 Jahren in einer Tagespflege stellen.

Antrag auf finanzielle Beteiligung der Gemeinde Zell unter Aichelberg an den Betreuungskosten für unter 3-jährige in der Tagespflege finden Sie hier: Download

Berechnung:

Die Differenz des berechneten Eigenanteils der wirtschaftlichen Jugendhilfe, die bei der Betreuung eines Kindes in Tagespflege gegenüber einem vergleichbaren Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung entsteht, wird von der Gemeinde Zell u. A. auf Antrag übernommen.

Für die Berechnung des Differenzbetrages werden die vom Gemeinderat festgesetzten Kita-Gebühren für die Benutzung der Tageseinrichtungen zugrunde gelegt.

Die Kostenbeteiligung der Gemeinde Zell u. A. zur Tagespflege erhalten nur Eltern oder Sorgeberechtigte, die zusammen mit dem betreuten Kind ihren Hauptwohnsitz in Zell u. A. haben.

Zuschussfähig ist nur die Betreuung durch eine Tagespflegeperson, die über eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII verfügt und im Rahmen ihrer Mitgliedschaft vom Tagesmütterverein Göppingen e. V. beaufsichtigt wird.

Damit der Zuschuss an die Eltern ausbezahlt werden kann, sind monatliche Nachweise der Begleichung des Eigenanteils an das Kreisjugendamt erforderlich. Der Anteil wird nach Antragstellung den Eltern monatlich rückwirkend ausgezahlt.

Veranstaltungen

Öffnungszeiten

Rathaus

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr

Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr

Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen.