Aktuelles
Hier erhalten Sie alle wichtigen Themen und Informationen rund um die Landtagswahl
Wahltag
Die Wahl des Landtags findet am Sonntag, 08.03.2026 statt.
Wahlbenachrichtigung
Ab dem 26. Januar 2026 werden die Wahlbenachrichtigungen zugestellt.
Bis spätestens zum 15. Februar 2026 müssen alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Beantragung Briefwahlunterlagen
Wahlberechtigte, die in das Zeller Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen Sie rechtzeitig einen sogenannten Wahlschein beantragen.
Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung haben Sie die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Der Wahlschein kann bis zum 6. März 2026 (2. Tag vor der Wahl), 15:00 Uhr im Rathaus Zell u. A., Zimmer 0.02 im Erdgeschoß, Lindenstraße 1 – 3, 73119 Zell unter Aichelberg (rollstuhlgerecht) schriftlich, elektronisch (zum Beispiel durch E-Mail an hauptamt@zell-u-a.de) oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden.
Bitte beachten Sie jeweils die unterschiedlichen Fristen für die Antragstellung und denken Sie auch daran, dass die Wahlbriefe rechtzeitig bei der Gemeinde Zell u. A. wieder eingehen müssen. Senden Sie die Unterlagen daher möglichst zeitnah zurück. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 7. März 2026, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.
Online‐Antrag für die Briefwahl stellen
Bis Donnerstag, 5. März 2026 um 12:00 Uhr, haben Sie die Möglichkeit Ihre Briefwahlunterlagen hier online zu beantragen. Um den Antrag vollständig ausfüllen zu können, benötigen Sie Ihre Wahlbezirks‐ und Wählernummer. Diese finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Gerne können Sie auch den QR-Code Ihrer Wahlbenachrichtigung mit der Kamera Ihres mobilen Endgeräts abscannen und werden direkt zum Online-Antrag geleitet.
Sollten Sie am Ende der Eingabe eine Fehlermeldung erhalten, geben Sie die Wahlbezirksnummer bitte ohne Bindestrich ein. Im Bedarfsfall rufen Sie uns an.
Ausgabe/Versand der Briefwahlunterlagen
Nach Erhalt der Stimmzettel von der Kreiswahlleitung können die beantragten Briefwahlunterlagen versandt bzw. ausgehändigt werden.
Wir gehen (Stand 20.01.2026) davon aus, dass dies ab dem 30. Januar 2026 möglich ist.
Rücksendung der Wahlbriefe
Wahlbriefe müssen bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag bei der Gemeinde Zell unter Aichelberg eingegangen sein. Aufgrund der Beförderungszeiten durch die Post raten wir Ihnen, die Briefe möglichst frühzeitig zurückzusenden oder abzugeben.
Wahlrecht
Das aktive Wahlrecht bedeutet, Sie haben das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen. Bei der Landtagswahl sind Sie wahlberechtigt und können wählen, wenn Sie Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind und am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden.
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.
Veranstaltungen
-
Mo, 26. Januar 2026
Hauptversammlung Pro Gewerbe
-
Do, 29. Januar 2026
Bunter Nachmittag (ökumenisch)
-
Do, 29. Januar 2026
| Beginn: 19:30
Sitzung des Gemeinderats
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr
Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen.






