Verwaltung & Gemeinderat

Mit Hilfe des Flächennutzungsplans sowie von Bebauungsplänen entwickelt sich die Gemeinde Zell u. A./Pliensbach kontinuierlich weiter.

 

Der Flä­chen­nut­zungs­plan - ein vor­be­rei­ten­der Bau­leit­plan

Der Flä­chen­nut­zungs­plan (FNP) stellt die be­ab­sich­tig­te städ­te­bau­li­che Ent­wick­lung einer Ge­mein­de dar. Er ist das Er­geb­nis eines grund­sätz­li­chen po­li­ti­schen sowie fach­li­chen Pla­nungs­pro­zes­ses einer Ge­mein­de. Seine In­hal­te rich­ten sich nach den Vor­schrif­ten des § 5 des Bau­ge­setz­bu­ches (BauGB).

 

Der Be­bau­ungs­plan, ein ver­bind­li­cher Bau­leit­plan

Im Be­bau­ungs­plan, den eine Ge­mein­de als Sat­zung (Orts­ge­setz) er­lässt, wird durch Zeich­nung und Text fest­ge­setzt, wel­che Nut­zung auf den ein­zel­nen Grund­stü­cken zu­läs­sig ist. Zu den all­ge­mei­nen Fest­set­zun­gen ge­hö­ren üb­li­cher­wei­se die Art und das Maß der bau­li­chen Nut­zung (z.B. Wohn­ge­bäu­de mit höchs­tens drei Voll­ge­schos­sen), die Bau­wei­se, die über­bau­ba­ren und nicht über­bau­ba­ren Grund­stücks­flä­chen, die Grün­flä­chen sowie Ver­kehrs­flä­chen und vie­les mehr.

Der Be­bau­ungs­plan ent­hält in der Regel den ei­gent­li­chen Plan im Maß­stab 1:500, se­pa­rat an­ge­führ­te Fest­set­zun­gen durch Text und eine Zei­chen­er­klä­rung. Zu­sätz­lich sind auch eine Be­grün­dung, sowie in ent­spre­chen­den Fäl­len, ein Um­welt­be­richt Teil des Be­bau­ungs­plans.

Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren

Erweiterung Gemeindepflegehaus

Schulstraße

 

 

Bebauungsplans „Sportgelände Gereut - Änderung“

 

Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren

Streichbett

 

 

Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren

Rohrwiesenäcker

 

Sportgelände Gereut - Änderung

 

Wirksame/rechtskräftige Bauleitpläne

-Wohnen im Auchtert - 1. Änderung, rechtskräftig

 

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