Rathaus
Mit Hilfe des Flächennutzungsplans sowie von Bebauungsplänen entwickelt sich die Gemeinde Zell u. A./Pliensbach kontinuierlich weiter
Der Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Gemeindeverwaltungsverbands Raum Bad Boll.
Der Bebauungsplan, ein verbindlicher Bauleitplan
Im Bebauungsplan, den eine Gemeinde als Satzung (Ortsgesetz) erlässt, wird durch Zeichnung und Text festgesetzt, welche Nutzung auf den einzelnen Grundstücken zulässig ist. Zu den allgemeinen Festsetzungen gehören üblicherweise die Art und das Maß der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebäude mit höchstens drei Vollgeschossen), die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Grünflächen sowie Verkehrsflächen und vieles mehr. Im Gemeindegebiet exisiteren eine Vielzahl an einfachen und qualifizierten Bebauungsplänen sowie ein Baulinienplan.
Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
Vorentwurf Bebauungsplan "Teckstraße"
- Vorentwurf zeichnerischer Teil
- Vorentwurf Begründung
- Vorentwurf Textteil
- Vorentwurf Lageplan
- Öffentliche Bekanntmachung
Rechtskräftige Bauleitpläne
Erweiterung Gemeindepflegehaus
- Plan
- Textteil
- Begründung
- Entwurf mgl. Erweiterung
- Umweltbericht
- Artenschutz-Voruntersuchung
- Ergebnis Baumhöhlenbeprobung
Auskünfte zu rechtskräftigen Bebauungsplänen erhalten Sie beim Baumt der Gemeinde Zell u. A.
Die Daten wurden mit der erforderlichen Sorgfalt von der Gemeinde Zell u. A. bereit gestellt. Wir sind darum bemüht, deren Aktualität, Korrektheit, Maßhaltigkeit, Genauigkeit und Vollständigkeit sicher zu stellen. Trotz sorgfältigster Kontrolle kann die Fehlerfreiheit aber nicht garantiert werden. Die veröffentlichten Informationen erheben keinen Anspruch auf Aktualität bzw. Vollständigkeit. Insofern besteht auch keine Haftung für unrichtige Angaben, Übertragungsfehler, Folgeschäden oder sonstige Schäden jeder Art.
Die Daten dürfen nur für eigene, nichtkommerzielle Zwecke verwendet werden. Veröffentlichungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Das Urheberrecht sowie sämtliche sonstige Rechte (insbesondere Nutzungsrechte wie Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung in jeglicher Form etc.) verbleiben in jedem Fall bei der Gemeinde Zell u. A..
Veranstaltungen
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Mo, 26. Januar 2026
Hauptversammlung Pro Gewerbe
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Do, 29. Januar 2026
Bunter Nachmittag (ökumenisch)
-
Do, 29. Januar 2026
| Beginn: 19:30
Sitzung des Gemeinderats
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr
Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen.






