Aktuelles

´s Blättle

Das Mitteilungsblatt "´s Blättle" wird von den sechs Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbands Raum Bad Boll (Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen und Zell u. A.) gemeinsam herausgegeben. Dabei gibt es einen gemeinsamen amtlichen Teil sowie einen eigenen Teil der jeweiligen Kommune mit den Vereinsnachrichten.

Das Mitteilungsblatt erscheint in Papierform immer donnerstags.
Auf unserer Gemeindehomepage können Sie als pdf den gemeinsamen Teil sowie den amtlichen und informellen Teil der Gemeindeverwaltung Zell u. A. abrufen.

Ab KW 11/2024 ist das vollständige Mitteilungsblatt aller sechs Verbandsgemeinden auch als E-Paper bzw. digitale Ausgabe verfügbar.

Bezugspreise, Anzeigen- und Beilagenwerbung

Bitte wenden Sie sich wegen der Bezugspreise sowie der Anzeigen- und Beilagenwerbung direkt an den Verlag:

GO Druck Media Verlag GmbH & Co KG
Alleenstr. 158
7323 Kirchheim unter Teck
Tel.: 07021 9750-0
E-Mail schreiben

Bezugspreise, Stand Februar 2024:
Nur-Print                                            39,80 €
Nur E-Paper                                       31,85 €
Kombi Print und E-Paper.                63,80 €

Regelungen für Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt

Seit vielen Jahren geben die Gemeinden Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen und Zell u. A. ein gemeinsames Mitteilungsblatt heraus.

Es ist vorrangig ein kommunales Mitteilungsblatt, das der Veröffentlichung von amtlichen Mitteilungen des Gemeindeverwaltungsverbandes und der Verbandsgemeinden sowie anderer öffentlicher Behörden und Stellen dient. Ergänzend soll es der Veröffentlichung von Mitteilungen der Schulen, Kirchen und Vereinen und anderen Institutionen des Verbandsgebiets zur Verfügung stehen.  

Dem Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll steht jährlich eine begrenzte Anzahl von Textseiten zur Verfügung. Wird dieses Limit überschritten, entstehen Kosten. Keine Gemeinde kann es sich jedoch leisten, aus allgemeinen Haushaltsmitteln das Mitteilungsblatt zu subventionieren. Daher gelten folgende Regeln:

     

  • Die Mitteilungen der Schulen, Kirchen und Vereine sind grundsätzlich kurz zu fassen. Mitteilungen, die mehrere Gemeindegebiete betreffen, sollen nur in einer Gemeinde veröffentlicht werden, bei den anderen Gemeinden kann höchstens ein Verweis angebracht werden. Mitteilungen, die alle Gemeinden betreffen, sind im allgemeinen Teil zu veröffentlichen. Hierbei ist es wichtig, dass sich die einzelnen Vereine oder Institutionen und Kirchen untereinander absprechen (z.B. Altkleidersammlungen). Vermeiden Sie auch im Interesse des Lesers Doppel- und Mehrfachveröffentlichungen des gleichen Textes. Die Redaktion behält sich hierbei Kürzungen vor ("Näheres siehe Gemeinde..."). Unser Mitteilungsblatt hat nicht die Aufgabe und das Ziel, der Ersatz oder die Wiederholung einer Tageszeitung zu sein.
     
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  • Schulen, Kindergärten, Feuerwehren, Vereine und Kirchen können maximal 1 Bild pro Artikel veröffentlichen.
     
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  • Redaktionsschluss ist Montag um 10:00 Uhr auf den jeweiligen Rathäusern.
    Bitte beachten Sie, dass der Redaktionsschluss bei Feiertagen vorgezogen wird.
     
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  • Alle Beiträge werden online erfasst. Zugangsdaten erhalten Sie über die jeweiligen Rathäuser.
     
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  • Vormerkungen für die Titelseite werden per E-Mail oder per Telefon (07164/910 040) entgegengenommen.
     
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  • Ein Anspruch auf Veröffentlichung an einer bestimmten Stelle im Titelbereich und in einer bestimmten Größe besteht nicht. Veröffentlichungen im Titelbereich können nur in der Ausgabe vor der beworbenen Veranstaltung erfolgen.
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Veranstaltungen

Öffnungszeiten

Rathaus

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7.45 - 12.00 Uhr

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