Wirtschaft

Zuständig ist das Grundbuchamt Ulm

Grundbuchauszüge werden nicht mehr von der Gemeinde vorgenommen sondern nur noch über das 
Justizzentrum Grundbuchamt Ulm
Dienstgebäude Zeughausgasse 14, 89073 Ulm (Justizzentrum Zeughaus)

Telefonische Auskünfte: Montag - Donnerstag von 09:00 - 11:00 Uhr
Telefon 0731 / 189-3400

Fax 0731 / 189-3438

E-Mail: Poststelle(at)GBAUlm.justiz.bwl.de 

Erteilung von Grundbuchausdrucken
Falls Sie einen Grundbuchausdruck beantragen wollen, nutzen Sie hierzu bitte die Internetseite der Justiz https://grundbuchausdruck-bw.justiz-bw.de  

Gerne können Sie sich auch an eine kommunale Grundbucheinsichtsstelle wenden. Eine Übersicht, in welchen Städten und Gemeinden Grundbucheinssichtsstellen eingerichtet sind,  finden Sie unter https://grundbuch-bw.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Einsich/Liste+der+Grundbucheinsichtsstellen 

Bei Fragen zur Grundsteuer oder zur Abgabe der Feststellungserklärung wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder nutzen Sie die Internetseite der Finanzverwaltung www.grundsteuer-bw.de

Das zuständige Grundbuchamt können Sie unter https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz und dort über die Auswahl der Angelegenheit "Grundbuchsachen" und Angabe der betreffenden Gemeinde finden. Wenn Sie dem genannten Link folgen, stehen Ihnen vielfältige Suchvarianten zur Verfügung.

Die papierhaften Grundakten und papierhaften Grundbücher werden beim Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg in Kornwestheim gelagert. Für Auskünfte und Abschriften aus elektronischen Grundakten, papierhaften Grundakten sowie papierhaften Grundbüchern ist das Grundbuchzentralarchiv zuständig. Weitere Infomationen hierzu finden Sie unter www.grundbuchzentralarchiv.de  

Den direkten Link zum Justizzentrum finden Sie hier

Veranstaltungen

Öffnungszeiten

Rathaus

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
07:45 - 12:00 Uhr

Dienstagnachmittag
16:00 - 18:00 Uhr

Donnerstagnachmittag
14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen.