Aktuelles

Förderung von Balkonsolarkraftwerken

Informationen zur Beantragung

In der Sitzung des Gemeinderats am 15.06.2023 wurde die Förderung von Balkonsolarkraftwerken beschlossen. Bei der Förderung von Balkonsolarkraftwerken handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde.

Wer? Antragsberechtigt sind Mieter und Eigentümer von Wohnungen in Zell unter Aichelberg. Eigentümer mehrerer Wohnungen und Gebäude dürfen nur einen Förderantrag für eine Wohneinheit bzw. ein Gebäude stellen.

Was? Gefördert werden nur neue Anlagen und Anlagenbestandteile, keine gebrauchten Module oder gebrauchten Wechselrichter.

Wie? Die Antragsstellung erfolgt mithilfe des Antragsformulars, welches Sie unserer Homepage entnehmen können. Zusätzlich zum ausgefüllten Antrag benötigen wir ein Foto von der montierten Anlage sowie eine Kopie der Rechnung

Wo? Balkon, Terrasse und Hauswand

Wann? Die Richtlinie zur Förderung von Balkonsolarkraftwerken tritt zum 01. Juli 2023 in Kraft. Gefördert werden Anlagen rückwirkend ab dem Rechnungsdatum 01.01.2023 und bis zum Rechnungsdatum 31.12.2024.

In welcher Höhe? Die Zuwendungshöhe beträgt 50,00 Euro pro Modul bzw. maximal 100,00 Euro pro Anlage.

 


Antragsverfahren und Fristen

Ablauf:

  1. Balkonsolarkraftwerk kaufen und installieren.
  2. Anlage beim Netzbetreiber Netze BW anmelden:
    https://www.netze-bw.de/stromeinspeisung/steckerfertige-pv-anlage
  3. Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden:
    http://www.marktstammdatenregister.de/MaStR
  4. Foto der montierten Anlage machen.
  5. Antrag ausfüllen, Kopie der Rechnung und Foto der Anlage beifügen.
  6. Antrag per Post oder per E-Mail einreichen:

Gemeinde Zell unter Aichelberg
Lindenstraße 1-3
73119 Zell u. A.
gemeinde(at)zell-u-a.de
Tel.: 07164/807-0

  1. Schriftliche Bewilligung erhalten.
  2. Auszahlung per Überweisung erhalten.

Vollständig eingereichte Antragsunterlagen werden in der Reihenfolge des Eingangsstempels bearbeitet. Der Antragssteller erhält eine Benachrichtigung, wenn der Förderantrag unvollständig ein sollte.
Die Bewilligung erfolgt nach Maßgabe der zu Verfügung stehenden Haushaltsmittel in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen.
Gefördert werden Anlagen rückwirkend ab dem Rechnungsdatum 01.01.2023 und bis zum Rechnungsdatum 31.12.2024.

Zurück

Veranstaltungen

Öffnungszeiten

Rathaus

Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr

Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr

Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr