Verwaltung & Gemeinderat
Kindertagespflege
Eine Alternative zur Betreuung des Kindes in einer Kindertageseinrichtung ist die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes durch eine geeignete Kindertagespflegeperson. Kindertagespflege wird im Haushalt der Tagespflegeperson, der Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen geleistet. Die Betreuungszeiten werden zwischen Eltern und der jeweiligen Tagespflegeperson individuell abgestimmt.
Tipp: Bei der Suche nach einer geeigneten Tagespflegeperson helfen Ihnen die Jugendämter oder die von Jugendämtern beauftragten freien Träger wie z.B. Tageselternvereine. Sie vermitteln geeignete Tagespflegepersonen und bieten auch nach der erfolgten Vermittlung sowohl Ihnen als auch der Tagespflegeperson Beratung und Begleitung an, beispielsweise bei Fragen zum Betreuungsvertrag.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (§1 SGB VIII)
Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG)
Freigabevermerk
13.02.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
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Do, 04. Juli 2024
| Beginn: 19:00
Themenabend Steuern und Finanzen
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Do, 11. Juli 2024
| Beginn: 19:30
Gemeinderatssitzung am 11. Juli 2024
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Sa, 13. Juli 2024
Sommerserenade TSG Liederkranz
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr