Verwaltung & Gemeinderat
Nachsendeauftrag für Post
Damit Sie auch in der neuen Wohnung Ihre Post gleich zugestellt bekommen, können Sie den Nachsendeservice der verschiedenen Postdienste nutzen. Dieser leitet Briefe und Pakete an Ihre aktuelle Anschrift weiter.
Sie müssen den Postdiensten einen Nachsendeauftrag erteilen. Das Auftragsformular erhalten Sie in der Regel bei den einzelnen Postdiensten.
Ein Nachsendeauftrag kann bis zu zwölf Monaten gelten. Er sollte spätestens fünf Werktage vor dem Umzug erteilt werden.
Die Kosten für den Nachsendeauftrag erfahren Sie bei den verschiedenen Postdiensten.
Für die Nachsendung von Päckchen und Paketen fallen gegebenenfalls zusätzliche Kosten an.
Tipp: Sehen Sie Ihre nachgesandte Post durch und informieren Sie die Absender, die noch an Ihre alte Anschrift geschrieben haben, über Ihre neue Adresse.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 26.03.2015 freigegeben.
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