Verwaltung & Gemeinderat
Führerschein
Hier erfahren Sie
- wie Sie einen Führerschein erhalten können,
- welche Nachweise Sie benötigen und
- was Sie in diesem Zusammenhang noch alles wissen sollten.
Wenn Sie gewerbsmäßig Fahrgäste befördern, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet.
Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Vertiefende Informationen
Fahrgastbeförderung - Erlaubnis beantragen
Freigabevermerk
Verkehrsministerium Baden-Württemberg 03.07.2023
Veranstaltungen
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Do, 04. Juli 2024
| Beginn: 19:00
Themenabend Steuern und Finanzen
-
Do, 11. Juli 2024
| Beginn: 19:30
Gemeinderatssitzung am 11. Juli 2024
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Sa, 13. Juli 2024
Sommerserenade TSG Liederkranz
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr