Verwaltung & Gemeinderat
Tätigkeit als Kindertagespflegeperson
Möchten Sie als Kindertagespflegeperson arbeiten? Die Kindertagespflege ist eine familiäre, flexible, fördernde, individuelle und verlässliche Betreuungsform für Kinder von 0 bis 14 Jahren.
Bei erstem Interesse an einer Pflegeerlaubnis können Sie sich an einen Kindertagespflegeverein in Ihrer Nähe wenden. Der Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V. hat ein nahezu flächendeckendes Netz von örtlichen oder auf Kreisebene tätigen Tageselternvereinen aufgebaut.
Die Pflegeerlaubnis als Kindertagespflegeperson benötigen Sie, wenn Sie in den eigenen Räumen oder in anderen geeigneten Räumen Kinder mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt über einen länger als drei Monate andauernden Zeitraum betreuen möchten.
Für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis ist in der Regel die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson über 300 Unterrichtseinheiten nachzuweisen. Die Finanzierung setzt sich aus Mitteln des Landes, sowie der Kommunen zusammen. Für die zukünftigen Kindertagespflegepersonen fallen keine Kosten für die Qualifizierung an.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (§1 SGB VIII)
Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG)
Freigabevermerk
13.02.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
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Do, 04. Juli 2024
| Beginn: 19:00
Themenabend Steuern und Finanzen
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Do, 11. Juli 2024
| Beginn: 19:30
Gemeinderatssitzung am 11. Juli 2024
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Sa, 13. Juli 2024
Sommerserenade TSG Liederkranz
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr