Verwaltung & Gemeinderat
Nach der Geburt
Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Stand: 23.05.2024
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
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Do, 04. Juli 2024
| Beginn: 19:00
Themenabend Steuern und Finanzen
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Do, 11. Juli 2024
| Beginn: 19:30
Gemeinderatssitzung am 11. Juli 2024
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Sa, 13. Juli 2024
Sommerserenade TSG Liederkranz
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr