Verwaltung & Gemeinderat
Ausstellung von Ersatzpapieren
Sie müssen die Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Benutzung öffentlicher Straßen jederzeit vorzeigen können.
Auch die Zulassungsbescheinigung Teil II ist Bestandteil einer Fahrzeugzulassung.
Wenn Sie diese Zulassungsbescheinigungen nicht mehr haben, müssen Sie Ersatzdokumente beantragen. Dies gilt auch bei Verlust alter Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief).
Was Sie bei deren Beantragung auf keinen Fall vergessen dürfen und an wen Sie sich wenden sollen, erfahren Sie in der jeweiligen Leistung.
Freigabevermerk
Stand: 16.08.2021
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
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Do, 04. Juli 2024
| Beginn: 19:00
Themenabend Steuern und Finanzen
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Do, 11. Juli 2024
| Beginn: 19:30
Gemeinderatssitzung am 11. Juli 2024
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Sa, 13. Juli 2024
Sommerserenade TSG Liederkranz
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr