Verwaltung & Gemeinderat
Kaufvertrag
Die Gestaltung des Unternehmenskaufvertrags ist zeitaufwändig. Er sollte mindestens folgende Punkte enthalten:
- genauer Zeitpunkt und Voraussetzungen des Unternehmensübergangs
- Angaben zur Verjährung von Ansprüchen, zum Gerichtsstand bei Auseinandersetzungen und zu einem möglichen Wettbewerbsverbot der Verkäuferin oder des Verkäufers
- empfehlenswert: Klärung etwaiger Haftungsfragen (z.B. Namensübernahme, Haftung gegenüber Finanzamt, Sozialversicherung, Gewährleistung)
Sie sollten den Kaufvertrag notariell beurkunden lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie das sogar, z.B. bei Grundstückskauf oder Übertragung von Anteilen an einer GmbH.
Vertiefende Informationen
- Checkliste "Kaufvertrag" auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums.
Freigabevermerk
09.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Veranstaltungen
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Do, 04. Juli 2024
| Beginn: 19:00
Themenabend Steuern und Finanzen
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Do, 11. Juli 2024
| Beginn: 19:30
Gemeinderatssitzung am 11. Juli 2024
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Sa, 13. Juli 2024
Sommerserenade TSG Liederkranz
Öffnungszeiten
Rathaus
Montag - Freitag
7.45 - 12.00 Uhr
Dienstagnachmittag
16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 - 17.00 Uhr